Ruhm

Ruhm

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Ruhm [ru:m], der; -[e]s:
durch hervorragende Leistung erworbenes, hohes öffentliches Ansehen, große Ehre:
mit einem Werk [viel] Ruhm gewinnen, erlangen; die Schöpfung verkündet den Ruhm Gottes; diese Erfindung begründet seinen Ruhm.
Syn.: Größe, Name, Prestige (bildungsspr.), Rang, Ruf.
Zus.: Dichterruhm, Kriegsruhm, Tatenruhm.

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Ruhm 〈m. 1; unz.〉 durch hervorragende Taten errungenes hohes Ansehen in der Öffentlichkeit ● den Gipfel, die Höhe seines \Ruhmes erreichen ● dieses Gemälde hat seinen \Ruhm begründet; \Ruhm davontragen, erlangen, ernten, erringen, erwerben; dieses Werk wird ihm \Ruhm einbringen; sich seines \Ruhmes erfreuen; er hat seinen \Ruhm noch erlebt; sein \Ruhm lebt weiter, verblasst allmählich; er sonnt sich in seinem \Ruhm(e) ● großer, unsterblicher, verdienter, wahrer \Ruhm; die Zeitungen sind seines \Ruhmes voll ● da hast du dich ja nicht gerade mit \Ruhm bedeckt, 〈umg.〉 bekleckert!; zu seinem \Ruhme; zu \Ruhm und Ehren gelangen [<ahd. (h)ruom; zur idg. Schallwurzel *kar-, *kara- „laut preisen, rühmen“; verwandt mit rufen, Gerücht]

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Ruhm , der; -[e]s [mhd. ruom, ahd. (h)ruom, urspr. = Geschrei (mit dem man sich brüstet), Prahlerei; Lobpreisung, verw. mit rufen]:
weitreichendes hohes Ansehen, das eine bedeutende Person aufgrund von herausragenden Leistungen, Eigenschaften bei der Allgemeinheit genießt:
unsterblicher, künstlerischer, weltweiter, vergänglicher R.;
der R. eines Staatsmannes, Dichters;
der R. Caesars als Feldherr/als eines großen Feldherrn;
R. erringen, erwerben, erlangen, genießen, ernten;
diese Erfindung begründete ihren R.;
jmds. R. verbreiten, in die Welt tragen;
diese Tat hat ihm R. eingetragen, eingebracht;
zu dieser Zeit stand die Sängerin auf der Höhe ihres -es;
sich mit R. bedecken;
sich nicht [gerade] mit R. bekleckern (ugs. iron.; nicht sehr erfolgreich sein, nur eine schwache Leistung o. Ä. zeigen; scherzh. Umformung von »sich mit Ruhm bedecken«).

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Ruhm,
 
das über den normalen Lebenskreis hinausreichende Ansehen eines Menschen, das universal sein kann (Weltruhm). Ruhm bezieht sich im Unterschied zur Ehre weniger auf die Person als auf die Taten und Leistungen eines Menschen. In vielen Epochen galt der Ruhm als eines der höchsten dem Menschen erreichbaren Güter, Nachruhm als eine Form der Unsterblichkeit (so in der griechisch-römischen Antike und in der Renaissance). Das sittliche Urteil unterscheidet den Ruhm als ein Zeichen hoher Verdienste vom Ruhm als einem Motiv des Handelns (Ruhmsucht).

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Ruhm, der; -[e]s [mhd. ruom, ahd. (h)ruom, urspr. = Geschrei (mit dem man sich brüstet), Prahlerei; Lobpreisung, verw. mit ↑rufen]: weit reichendes hohes Ansehen, das eine bedeutende Person aufgrund von herausragenden Leistungen, Eigenschaften bei der Allgemeinheit genießt: unsterblicher, künstlerischer, weltweiter, vergänglicher R.; der R. eines Staatsmannes, Dichters; der R. Caesars als Feldherr/als eines großen Feldherrn; sein R. mehrte sich, stieg; jmdm. gebührt R.; R. erringen, erwerben, erlangen, genießen, ernten; jmds. R. verbreiten, in die Welt tragen; diese Tat hat ihm R. eingetragen, eingebracht; diese Erfindung begründete ihren R.; die Schöpfung verkündet Gottes R.; zu dieser Zeit stand der Dichter auf der Höhe seines -es; Sie sind Stars, ... auf Bildern aus ihrem früheren R. (Kronauer, Bogenschütze 62); sich mit R. bedecken; Ü der zweifelhafte R. dieser Erfindung; Den höchsten R. des hellenistischen Zeitalters bildet seine Wissenschaft (Friedell, Aufklärung 167); *sich nicht [gerade]/(seltener:) sich mit R. bekleckert haben (ugs. iron.; nur eine schwache Leistung o. Ä. gezeigt haben; scherzh. Umformung von „sich mit Ruhm bedecken“).

Universal-Lexikon. 2012.

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